Liebe Studierende,
ich habe nochmals wegen dem großen Lüftungsschacht oberhalb der Fahrrampe in der Mitte des Grundrisses recherchiert. Dieser war für die ursprüngliche Genehmigung nach der "Reichsgaragenverordnung" als Belüftungsschacht erforderlich und könnte nach aktueller Baurechtslage entfallen bzw. für andere Zwecke genutzt werden. Sie haben dadurch also mehr Freiheiten in Ihrer Planung.
Beste Grüße
Johannes Fokken