Planungsgrenze Projekt, Anhaltspunkt kompakte Wohnungen

Planungsgrenze Projekt, Anhaltspunkt kompakte Wohnungen

FokkenJohannes -
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Liebe Studierende,

da gestern Fragen zur Planungsgrenze Ihres Projektes aufkam, hier nochmals zur Klarstellung:

Ihre Planung ist auf den Bereich der Parkgarage (im pdf-Grundriss und der Ansicht weiß hinterlegt) begrenzt und beginnt oberhalb der Geschossdecke des obersten Parkdecks. Das schmale Kopfgebäude im Westen mit den Büros (im Plan grau hinterlegt) ist außerhalb des Bereichs und soll so erhalten bleiben. Im Osten grenzt das Nachbargebäude mit einer Brandwand an. Das derzeitige Staffelgeschoss auf dem obersten Parkdeck mit Büronutzung können Sie sich wegdenken.

Außerdem sprachen wir davon, dass auf Grund der stark gestiegenen Baukosten der Trend zu kompakten Wohnungen geht, was aus Ressourcengründen natürlich ebenfalls sinnvoll ist. Als Richtwert, was man unter "kompakten Wohnungen" versteht, kann man z.B. die Grenzwerte für sozial förderfähige Wohnungen nehmen, welche folgende Angaben enthalten (jeweils einschl. Balkonen/Loggien, die zu 25% Ihrer Fläche angerechnet werden): 1Zi-Whg 45qm, 2-Zi-Whg 60qm, 3-Zi-Whg 75qm, 4-Zi-Whg 90qm, für jedes weitere Zimmer je 15qm.

Das ist keine Vorgabe für Sie, sondern ein Anhaltspunkt. Entscheidend ist, dass Sie ein vielfältiges und attraktives Wohnungsangebot für verschiedene Zielgruppen schaffen, welches flexibel auf zukünftige Bedürfnisse reagieren kann und natürlich auch Sonderwohnformen wie Maisonetten, Lofts, WGs etc. enthalten kann.

Beste Grüße

Johannes Fokken