Einführung in das deutsche Rechtssystem
3. Gerichtsbarkeiten

Für Rechtsstreitigkeiten sind unterschiedliche Gerichte zuständig, die wiederum in unterschiedlichen Verfahren tätig sind:
Für angeklagte Straftaten sind Strafgerichte zuständig, die sich nach der Strafprozessordnung (StPO) richten.
Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatrechtssubjekten (Menschen und Unternehmen) sind Zivilgerichte zuständig, für welche die Zivilprozessordnung (ZPO) gilt. Speziell für Ansprüche und sonstige Klagen von Arbeitnehmer/innen, von
Betriebsräten und Gewerkschaften sind Arbeitsgerichte eingerichtet, die
eigene Verfahrensvorschriften haben.
Häufig sind Straf- und Zivilgerichte in einem Gebäude und erscheinen gemeinsam zum Beispiel als Amtsgericht, als Landgericht oder als Bundesgerichtshof. Intern wird aber getrennt nach Strafsachen und nach Zivilsachen, die entsprechend von unterschiedlichen Richter/innen, Kammern und Senaten bearbeitet werden.
Für Rechtsstreitigkeiten zwischen Behörden und Bürger/innen bzw. Unternehmen sind Verwaltungsgerichte zuständig, welche die Vorgaben der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sowie die Verwaltungsverfahrensgesetze (VwVfGe) einzuhalten haben. Speziell Ansprüche nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) werden vor den Sozialgerichten verhandelt. Wenn sich Bürger/innen bzw. Unternehmen mit Finanzämtern streiten, sind die Finanzgerichte zuständig, welche die Abgabenordnung (AO) anwenden.
Hat sich jemand (erfolglos) durch alle Instanzen geklagt und sieht weiterhin Verfassungsrechte, vor allem Grundrechte, verletzt, kann letztinstanzlich noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen werden. Wird ein Verstoß gegen die Verfassung eines Bundeslandes beanstandet, kann man sich an das jeweilige Landesverfassungsgericht wenden.
Viele Rechtsbereiche sind mittlerweile Sache der Europäischen Union (EU). Bestehen Zweifel darüber, wie EU-Rechtsakte im Einzelnen anzuwenden sind, können die Gerichte der EU-Mitgliedstaaten letztverbindlich das Gericht der EU (EuG) bzw. den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anrufen.

(zur Erläuterung: https://www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/40466/rechtsprechung-24-x-deutschland)