Einführung in das deutsche Rechtssystem
1. Akteure und Handlungsformen

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Strafrecht, Verwaltungsrecht und Zivilrecht besteht bei den rechtlich handelnden Akteuren und wodurch diese ihre rechtlichen Beziehungen miteinander gestalten:
Beim Strafrecht gehen vor allem Staatsanwaltschaft und Polizei (Blaulicht!) gegen Bürger/innen vor. Wird strafbares Verhalten festgestellt, drohen Strafen wie zum Beispiel Geld- oder Freiheitsstrafen.
Beim Verwaltungsrecht haben es Bürger/innen und Unternehmen mit Behörden (symbolisiert durch Krone) zu tun. Ein Unternehmen stellt ein Bauantrag, eine Bürgerin beantragt die Zulassung zu einem bestimmten Studium oder möchte eine Gewerbeerlaubnis einholen. Unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erteilen die Behörden die beantragte Baugenehmigung, die Hochschule schickt den Zulassungsbescheid an den/die Studienbewerber/in. Was landläufig häufig als (amtlicher) Bescheid bezeichnet wird, heißt verwaltungsrechtlich Verwaltungsakt. Mehr zum öffentlichen Dienst und zu Verwaltung unter https://www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/40469/oeffentlicher-dienst-und-verwaltung
Beim Verwaltungsrecht und beim Strafrecht handelt der Staat häufig hoheitlich gegenüber Bürger/innen und Bürger, man spricht insoweit auch von einem Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und seinen (insofern untergebenen Bürger/innen und ggfs. Unternehmen. Hoheitliche Aufgaben lässt der Staat in seinen Einrichtungen häufig durch Beamte/innen wahrnehmen, im Strafrecht nahezu ausschließlich (Richter/innen, Polizisten/innen).
Im Zivilrecht (Synonym Privatrecht, d.h. Recht der Privatrechtssubjekte) stehen Bürger/innen und ggfs. Unternehmen gleichberechtigt nebeneinander und können (siehe später Privatautonomie) Verträge miteinander abschließen, ferner auch Rechtsgeschäfte - einseitige wie zum Beispiel eine Bürgschaftserklärung oder ein Testament.