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Den Gegenstand des Kurses Einführung in das Recht der Sozialen Arbeit (Recht I) bilden zwei Blöcke: Die Rechtsmethodik und die verfassungsmäßigen Grundlagen der Rechtsmethodik.

Die Rechtsmethodik befasst sich mit den Fragen, was ist Recht und welche Rechtsquellen gibt es. Sie befasst sich weiter mit der Frage, was für Rechtssätze gibt es und wie sind diese aufgebaut. Daran schließt sich die Frage an, welche Rechtsbegriffe gibt und wie werden diese ausgelegt. Zudem spielt die Frage, wie wird ein Lebenssachverhalt ermittelt und wie subsumiert frau/man diesen unter einen Rechtssatz.

Bei den verfassungsmäßigen Grundlagen der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession stehen neben den Grundsätzen des Art. 20 GG (Sozialstaatsprinzip, Gewaltenteilung und Rechtstaatsprinzip) der Grundrechtskatalog im Vordergrund. Es geht hier um die Grundrechte, welche Arten von Grundrechten es gibt, wann in ihren Schutzbereich eingegriffen werden darf und wie sich der Eingriff gestalten muss.

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