Überblick (Grundgesetz)
Eine Grobeinteilung kann nach 3 Aspekten vorgenommen werden:
1. Grundrechte (Art. 1 bis 19 GG)
2. Staatsstukturprinzipien, Staatszielbestimmungen (Art. 20 GG)
3. Weitere Bestimmungen zu den Verfassungsorganen, zum Staatsaufbau und zu Zuständigkeiten
Über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe, siehe dazu https://www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/40457/bundesverfassungsgericht
1. Grundrechte

zur Erläuterung: https://www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/40426/grundrechte
Zur unmittelbaren Wirkung von Grundrechten und zu deren mittelbarer Drittwirkung siehe oben.Vor allem aus unternehmerischer Sicht:
- Privatautonomie: Jede/r hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG). Daraus geht hervor, dass jede Person (Privatrechtssubjekte) darin frei (autonom) ist mit anderen Rechtsbeziehungen einzugehen oder nicht und wie diese ggfs. ausgestaltet sein sollen. Eng mit Privatautonomie verknüpft ist Vertragsfreiheit. In einem freiheitlichen Staat bedeutet das auch gegenüber Behörden und Polizei (Verwaltungs- und Strafrecht), dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich (d.h. in einer entsprechenden Gesetzesvorschrift) verboten bzw. reguliert ist.
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Aus Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs 1 GG hat im Jahr 1983 das Bundesverfassungsrecht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz) begründet.
- Koalitionsfreit, Art. 9 GG
- Telekommunikationsgeheimnis, Art. 10 GG
- Berufs(ausübungs)freiheit, Art. 12 GG (dazu gehört auch die Gewerbefreiheit)
- Eigentumsgarantie, Art. 14 GG (dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch das sog. geistige Eigentum wie Patente, Markenschutz, Urheberschutz, Designschutz)
2. Staatsstrukturprinzipien, Staatszielbestimmungen

zur Erläuterung: https://www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/40423/grundgesetz
3. Weitere Bestimmungen
Kompetenzen
Hier wird unter anderem unser föderale Staatsaufbau mit den entsprechenden Kompetenzen beschrieben. Weshalb beispielsweise sind die Maßnahmen bei der Corona-Krise innerhalb Deutschlands so unterschiedlich? Das hängt damit zusammen, dass Gesundheit- und Ordnungspolitik nach den Art. 70 ff. GG wesentlich jeweils von den einzelnen Bundesländern verantwortet wird. Der Einfluss des Bundes (Bundesregierung, Bundesgesundheitsminister etc.) ist in diesem Bereich sehr begrenzt, ähnlich wie die Bundesländer zum Beispiel jeweils auch für den Schul- und Hochschulbereich zuständig sind.
Verfassungsorgane
Viele Bestimmungen des GG richten sich auf die einzelnen Verfassungsorgane. Art. 97 GG formt zwei wesentliche Bestandteile eines Rechtsstaates (siehe oben bei 2.) aus: Richter/innen sind unabhängig. Richter handeln und entscheiden ausschließlich nach Recht und Gesetz (=Legalitätsprinzip), so auch andere staatliche Stellen.
- Tippen Sie für die wichtigsten Verfassungsorgane und Staatsprinzipien durch die interaktive Grafik auf dieser Website: https://www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/40501/verfassungsorgane-und-gewaltenverschraenkung-interaktive-themengrafik
- Wie ein Gesetz entsteht, zeigt dieser Film: