200 Euro Energiepreispauschale für Studierende

200 Euro Energiepreispauschale für Studierende

von Petra Rauber -
Anzahl Antworten: 0

Liebe Interess*ierte,

der Bundesrat hat am 16. Dezember 2023 dem Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (Studierenden Energiepreispauschalengesetz EPPSG) zugestimmt.

In der Kurzmitteilung des Bundestages zum Beschluss des Gesetzentwurfes im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vom 30. November 2022 hieß es bereits „Insgesamt rund 2,95 Millionen Studierende und etwa 450. 000 Fachschülerinnen und Fachschüler sollen durch die Pauschale bei den gestiegenen Lebenshaltungs- und Energiepreisen entlastet werden. Anspruchsberechtigt seien alle, die am 1. Dezember 2022 an einer in Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte immatrikuliert seien. Somit umfasse der Gesetzentwurf auch Promotions-, Teilzeit- sowie ausländische Studierende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben“. Das Gesetz wurde am 20. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 21. Dezember 2022 in Kraft. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert zur Energiepreispauschale auf seiner Webseite.

Herzliche Grüße aus dem Familienbüro

Petra Rauber & Birgit Widera