Gesetzesbestimmungen bei Bearbeitung der Vorbereitungsaufgaben

Gesetzesbestimmungen bei Bearbeitung der Vorbereitungsaufgaben

yazan Marcel Hart -
Yanıt sayısı: 1

Sehr geehrter Herr Hartmann,

während der Vorbereitung auf die Klausur ist die Anzahl an Aufgaben, die die konkrete Nennung einer Gesetzesbestimmung bzw. Paragraphen erfordern durchaus auffallend.

Da ich die Bearbeitung der Aufgaben bisher mit den gegebenen Hilfsmitteln der Klausur angehe, ist die Bearbeitung des genannten Aufgabentypus oftmals schwer.

Sind diese Teilaufgaben, die die Nennung einer konkreten Gesetzesbestimmung voraussetzen, in der Klausur zu erwarten, oder dienen diese zur Vertiefung bzw. Auseinandersetzung mit den Gesetzestexten?

Vielen Dank bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Marcel Hart

Marcel Hart yanıt olarak

Re: Gesetzesbestimmungen bei Bearbeitung der Vorbereitungsaufgaben

yazan Thomas Hartmann -
Lieber Herr Hart, werte alle Teilnehmende,
in den juristischen Lehrveranstaltungen ist ein zentrales Ziel ein Verständnis der jeweils relevanten Gesetzesbestimmungen derart zu erwerben, dass die Teilnehmenden mit den relevanten Gesetzesbestimmungen entsprechende Sachverhalte und Probleme rechtlich verlässlich bearbeiten können. Insofern ist auch in unserer Klausur Internetrecht/Onlinerecht fast alle Aufgaben mit den jeweils relevanten Gesetzesbestimmungen zu begründen bzw. zu belegen - genau in dem Aufgabenformat, wie Sie es in der Fallsammlung mit den alten Klausuraufgaben unten in unserem Moodle-Kurs sehen. Die wichtigsten §§ werden eingehend in den Online-Vorlesungseinheiten zum Urheberrecht erläutert und sind zentraler Bestandteil unserer Lehrveranstaltung.

Viele Grüße, Thomas Hartmann