Sehr geehrter Herr Hartmann,
während der Vorbereitung auf die Klausur ist die Anzahl an Aufgaben, die die konkrete Nennung einer Gesetzesbestimmung bzw. Paragraphen erfordern durchaus auffallend.
Da ich die Bearbeitung der Aufgaben bisher mit den gegebenen Hilfsmitteln der Klausur angehe, ist die Bearbeitung des genannten Aufgabentypus oftmals schwer.
Sind diese Teilaufgaben, die die Nennung einer konkreten Gesetzesbestimmung voraussetzen, in der Klausur zu erwarten, oder dienen diese zur Vertiefung bzw. Auseinandersetzung mit den Gesetzestexten?
Vielen Dank bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Hart