Frage bezüglich Quiz 2 Grundbegriffe des Vertragsmanagements

Frage bezüglich Quiz 2 Grundbegriffe des Vertragsmanagements

de Alexios Dimitriadis -
Número de respuestas: 1

Guten Abend Herr Hartmann,

ich hätte eine kurze Rückfrage zur Musterlösung des Quizes:

Dort steht, dass Handwerksbetriebe nie eine GbR seien, weil sie stets ein Handelsgewerbe darstellten. Nach meinem Verständnis können Handwerksbetriebe jedoch durchaus als GbR organisiert sein, solange ihr Betrieb nicht den Umfang eines kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetriebs nach § 1  HGB erfordert (also so wie ich das verstehe für kleinere Handwerksbetriebe). Ich habe auch einige Beispiele gefunden für existierende Handwerks GbR (z.B. https://die-handwerker-gbr.de/impressum/)

Daher wollte ich nachfragen, ob ich hier etwas falsch verstanden habe oder ob möglicherweise ein kleiner Fehler in der Lösung vorliegt. Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!

Liebe Grüße,
Alexios Dimitriadis







En respuesta a Alexios Dimitriadis

Re: Frage bezüglich Quiz 2 Grundbegriffe des Vertragsmanagements

de Thomas Hartmann -

Guten Abend Herr Dimitriadis, liebe alle,

Ihr Hinweis ist zutreffend, ich werde diese Quiz-Aufgabe im nächsten Semester präziser gestalten. Danke!

Nochmal kurz zum Hintergrund: Handwerker/innen sind immer gewerblich tätig. Der Hinweis auf die Kannkaufmann-Regelung des § 1 Abs. 2 HGB ist jedoch richtig und wichtig: Solange ein Handwerksbetrieb (mit mindestens zwei Handwerkern/innen) keinen "nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb" erfordert, können die Handwerker/innen sich per Handelsregistereintrag als oHG (immer Handelsgewerbe) organisieren oder als GbR, solange ihr Geschäftsbetrieb hinreichend klein bleibt.

ps. Bei dieser Gelegenheit und lediglich als Erinnerung: Dieser Abschnitt 2 in unserem CampUAS-Kurs ist eine Wiederholung des Moduls Wirtschaftsprivatrecht und wird entsprechend nicht (erneut) in unserer Lehrveranstaltung bzw. bei unserer Prüfung Internetrecht (Onlinerecht) behandelt.

Viele Grüße, Thomas Hartmann