Guten Abend Herr Hartmann,
ich hätte eine kurze Rückfrage zur Musterlösung des Quizes:
Dort steht, dass Handwerksbetriebe nie eine GbR seien, weil sie stets ein Handelsgewerbe darstellten. Nach meinem Verständnis können Handwerksbetriebe jedoch durchaus als GbR organisiert sein, solange ihr Betrieb nicht den Umfang eines kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetriebs nach § 1 HGB erfordert (also so wie ich das verstehe für kleinere Handwerksbetriebe). Ich habe auch einige Beispiele gefunden für existierende Handwerks GbR (z.B. https://die-handwerker-gbr.de/impressum/)
Daher wollte ich nachfragen, ob ich hier etwas falsch verstanden habe oder ob möglicherweise ein kleiner Fehler in der Lösung vorliegt. Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!
Liebe Grüße,
Alexios Dimitriadis

