
Kinderrechte und Kinderschutz in der Praxis
Das Seminar thematisiert die rechtliche Situation von Kindern als Rechtssubjekt. Ausgehend von der UN-Kinderrechtskonvention werden die dort beschriebeben Rechte genauer bearbeitet. Zur konkreten Umsetzung geht es dabei um die nationalen Normen des öffentlichen (KKG), des privaten (SGB VIII) und des Strafrechts (Sexueller Missbrauch), aber auch das überstaatliche Recht der EU (GrReCh EU) und die Konventionen des Europarats (Lanzarote, Istanbul). Bei der Partizipation geht es um um die Bedeutung des Kindeswohlvorrangs (Art 2. UN-KRK) und die Minderjährigen als gesellschaftliche Gruppe (Generationenvertrag) sowie als "zukünftige" Generation (Art 20 a GG).