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Die Vorlesung "Unlauterer Wettbewerb und Gewerblicher Rechtsschutz" (2) ist identisch mit der gleichnamigen Vorlesung (1). Sie vermittelt grundlegende Kenntnisse des Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Gewerblichen Rechtsschutzes, vorwiegend dem Markenrecht. Die Vorlesung wird in seminarhafter Weise mit Beteiligung der Studierenden durchgeführt. Im Verlaufe der Vorlesung werden Probeklausuren geschrieben, die auf die Abschlussklausur vorbereiten. 

Ich wünsche allen Studierenden ein gutes und erfolgreiches Sommersemester. 


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