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Lernziele (Modul 39: Finanzmarkt, Regulierung und Aufsicht II)
Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse im Finanzmarktrecht, insbesondere
im Aufsichts- und Unternehmensrecht für Kreditinstitute (KWG), Wertpapierdienst-
leistungsunternehmen (WpHG) und Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAGB). Zudem
haben die Studieren- den vertiefte Kenntnisse im Aufsichts- und Unternehmensrecht für
Versicherungsunternehmen (VAG). Darüber hinaus kennen sie die wichtigsten aufsichts-
rechtliche Aspekte des Vertriebs von Finanzprodukten unter besonderer Berücksichtigung
des Anleger- und Verbraucherschutzes sowie der hierzu entwickelten höchstrichterlichen
Rechtsprechung. Ferner kennen sie aktuelle Vereinheitlichungstendenzen im
Finanzmarktrecht durch sich entsprechende sektorspezifische Regelungen (z.B.
Governance-Anforderungen) sowie durch horizontale Regulierung (z.B. PRIIP-VO).
Die Studierenden kennen theoretische Überlegungen und praktische Vorgehensweisen
und sind in der Lage anhand von Fallbeispielen Lösungen zu erarbeiten und zu beurteilen.
Diskussionen führen dazu, dass sie eigene Überlegungen und Vorgehensweisen
reflektieren und kritisch vergleichen.

Inhalte (Vorlesung: Finanzmarktrecht III)
Ziele und Bedeutung des Privatversicherungsrechts; Aufsichtsrecht für Versicherungsunter-
nehmen: Zulassung, laufende Aufsicht, Maßnahmen der Aufsicht; Unternehmensrecht für
Versicherungen; aufsichtsrechtliche Vorgaben zum Vertrieb von Versicherungsprodukten;
Vereinheitlichungstendenzen im Finanzmarktrecht durch sich entsprechende sektorspezifi-
sche Regelungen (Governance-Anforderungen) und durch horizontale Regulierung (PRIIP-
VO).

Selbsteinschreibung (Student/in)
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