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Lernziele (Modul 8: Europarecht)
Die Studierenden kennen den Einfluss des Unionsrecht auf das deutsche Recht,
verstehen das Zusammenwirken der europäischen und nationalen Institutionen und
können die Dynamik des europäischen Integrationsprozesses beurteilen. Sie haben eine
Vorstellung von der kulturellen Vielfalt Europas und können die gemeinsamen Werte
und die unterschiedlichen kulturellen, Ethischen und politischen Hintergründe
kontroverser Positionen einordnen. Sie verfügen über grundlegende Kenntnisse des
Unionsrechts und sind in der Lage, diese auf wirtschaftliche Sachverhalte im
europäischen Binnenmarkt anzuwenden.
Die Studierenden sind in der Lage, aufgrund ihrer juristischen Kenntnisse komplexe
Sachverhalte zu analysieren und ein differenziertes juristisches Gutachten zu erarbeiten
und die gefundenen Resultate überzeugend schriftlich darzulegen. Aufgrund der
Diskussion aktueller europapolitischer Fragestellungen und Einzelfälle haben sie
gelernt, eigene Vorstellungen zu hinterfragen, alternative kulturelle, ethische und
politische Perspektiven in Betracht zu ziehen und differenzierte Urteile zu treffen.

Inhalte (Vorlesung: Europarecht II)
Vom Gemeinsamen Markt zum Binnenmarkt, Warenverkehrsfreiheit, allgemeines
Diskriminierungsverbot, Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Niederlassungsfreiheit,
Dienstleistungsfreiheit, Freier Kapital- und Zahlungsverkehr, Rechtfertigung nationaler
Einschränkungen durch zwingende Gründe des Gemeinwohls, Berücksichtigung
unterschiedlicher kultureller, ethischer und politischer Positionen der Mitgliedstaaten,
Wirtschafts- und Währungsunion, Handelspolitik

Selbsteinschreibung (Student/in)
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