Der Kurs Jugendkriminalrecht setzt sich aus drei Blöcken zusammen. Der Erste Block umfasst (Jugend-) Kriminologie, die sich mit der Frage der Entstehung von abweichenden Verhaltensweisen beschäftigt. Der amerikanische Soziologe Edwin H. Sutherland beschrieb die Kriminologie als die Wissenschaft der Gesetzgebung, des Gesetzesbruchs und der gesellschaftlichen Reaktion auf den Rechtsbruch. Der Zweite Block umfasst das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Im Mittelpunkt steht hier der Anwendungsbereich des JGG, die Verfahrensbeteiligten unter besonderer Berücksichtigung der Jugendhilfe im Strafverfahren mit ihren besonderen Aufgaben, zu denen ihr Bericht gehört, den sie in der Hauptverhandlung zu erstatten hat. Ferner lernen sie die Verfahrenserledigung im Wege der Diversion kennen, die typisch für Jugendstrafrecht ist und die besonderen Reaktionsformen auf Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender. Der Dritte Block befasst sich mit den Kriminalitätsstatistiken, wozu die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und den Statistiken des Bundesamts für Statistik zur Tätigkeit der Staatsanwaltschaften, Gerichten und des Strafvollzugs
- Dozent/in: Harald Hirsch