LIY: Urheberrecht in der Lehre
主题目录
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In der Lehre arbeiten Sie mit verschiedenen Inhalten, sei es mit Texten, Grafiken oder Videos von anderen Personen. In dieser LIY-Einheit wird auf die wichtigsten Aspekte des § 60a UrhG eingegangen, welcher die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken für Lehrzwecke, ohne vorab die Urheberin bzw. den Urheber um Erlaubnis zu fragen, regelt. Wir erläutern u. a. die wichtigsten Grundlagen zum § 60a UrhG sowie die verschiedenen Arten von Werken und was Sie bei der Verwendung von fremden Werken beachten sollten.
Dieser campUAS-Kurs zum Thema "Urheberrecht in der Lehre" stellt keine Rechtsberatung oder rechtsverbindliche Auskunft dar. Sie finden in diesem Kurs lediglich Hinweise auf rechtliche Rahmenbedingungen.
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Vermittelte Skills und Fertigkeiten der LIY-Einheit
#Urheberrecht #§Gesetzestext: § 60a UrhG #Nutzungsarten #Werk-Arten
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Urheberinnen des Screencasts: Julia Bieck, Andrea Schlotfeldt, Dorothée Wagner
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In dieser Einheit erfahren Sie, welche Funktion § 60a UrhG erfüllt und wie er anzuwenden ist.
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Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Arten von Werken unter das UrhG fallen können.
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In dieser Einheit wird erklärt, wie Werke genutzt werden dürfen.
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Über diesen Link gelangen Sie zum Gesetzestext.
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Sofern Sie für campUAS einen offenen Kurs gestalten möchten, müssen Sie bitte zunächst die Inhalte dieser LIY-Einheit lesen und die OER-Checkliste prüfen. Gerne können wir bei Bedarf auch eine Beratung durchführen. Anschließend senden Sie uns bitte das beigefügte Dokument unterzeichnet an support(at)elearning.fra-uas.de.
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