
- Dozent/in: Jana Bielau


Der Kurs Jugendkriminalrecht setzt sich aus drei Blöcken zusammen. Der Erste Block umfasst (Jugend-) Kriminologie, die sich mit der Frage der Entstehung von abweichenden Verhaltensweisen beschäftigt. Der amerikanische Soziologe Edwin H. Sutherland beschrieb die Kriminologie als die Wissenschaft der Gesetzgebung, des Gesetzesbruchs und der gesellschaftlichen Reaktion auf den Rechtsbruch. Der Zweite Block umfasst das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Im Mittelpunkt steht hier der Anwendungsbereich des JGG, die Verfahrensbeteiligten unter besonderer Berücksichtigung der Jugendhilfe im Strafverfahren mit ihren besonderen Aufgaben, zu denen ihr Bericht gehört, den sie in der Hauptverhandlung zu erstatten hat. Ferner lernen sie die Verfahrenserledigung im Wege der Diversion kennen, die typisch für Jugendstrafrecht ist und die besonderen Reaktionsformen auf Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender. Der Dritte Block befasst sich mit den Kriminalitätsstatistiken, wozu die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und den Statistiken des Bundesamts für Statistik zur Tätigkeit der Staatsanwaltschaften, Gerichten und des Strafvollzugs

Empowerment ist ein umfassender Ansatz zur Förderung von Autonomie, Selbstbestimmung und Einflussnahme. In dieser Veranstaltung wird beleuchtet, wie Empowerment-Konzepte in soziale Organisationen integriert werden können. Dabei wird der Fokus sowohl auf die individuelle als auch auf die interaktionale und organisationale Ebene gerichtet.
Zentrale Fragen sind:
In dieser Veranstaltung werden nicht nur theoretische Grundlagen zum Empowerment diskutiert, sondern auch ganz konkret Methoden zur Förderung von Selbstmanagementfähigkeiten und Empowerment in der praktischen Anwendung erprobt.
Die Profession Soziale Arbeit ist aus der Sicht der Gouvernementalität als ein Feld von Machtverhältnissen ,Regierungsweisen und praktischen und wissenschaftlichen Wissensformen zu analysieren. Sie bewegt sich in der Spannung zwischen Ermächtigung und Unterdrückung. Das Foucaultsche Konzept der Gouvernementalität hilft dabei, diese Verwicklungen im Sinne einer kritischen Selbstbefragung aufzuspüren. Zunächst sollen die theoretischen Konzepte der Gouvernementalität erarbeitet werden, um dann den Blick auf den Sozialstaat und die (Felder der) Soziale(n) Arbeit zu lenken.

Soziale Arbeit sieht sich primär als Unterstützungs- und Hilfe-Instanz durch Erbringung sozialer Dienstleistungen. Nicht selten ist die Profession
unter dem Titel der Prävention eingebunden in die normalisierende Disziplinierung ihrer Klientel. Soziale Probleme als Folge von nicht mehr
wahrgenommenen Interessensgegensätzen und zunehmender sozialer Ungleichheit werden als Folge von „individuellen (Wahrnehmungs-,
Einstellungs-, Kompetenz- und Handlungs-)Defiziten“ (Stehr/Anhoru 2018, S.35) umgedeutet. Die ubiquitär vorhandenen Selektions- und
Exklusionsmechanismen des neoliberalen Kapitalismus gelten als unveränderbare „quasi natürliche“ Lebensbedingungen. Die Folgen des
Wettbewerbes, der immer auch VerliererInnen hervorbringt, werden den Individuen als selbstverschuldet zugeschrieben. Soziale Arbeit, ist
eingebunden in bestehende Macht- und Herrschaftsverhältnisse und trägt durch ihre überwiegend verhaltenspräventive Arbeit zur
Individualisierung und Harmonisierung gesellschaftlich erzeugter Problemlagen bei. Thema der Veranstaltung ist wie Soziale Ungleichheit
reproduziert und wie Anpassung an Anomie zur Abweichung umdefiniert wird, was wiederum Soziale Arbeit mit normalisierenden und
disziplinierenden Maßnahmen auf den Plan ruft. Angebote z.B. zur Stärkung der Resillienz, Erhöhung der Frustrationstoleranz und gesunden
Lebensführung sind nur einige Beispiele, die den Individuen die Verantwortung für ihr Scheitern in der Leistungs- und Konkurrenzgesellschaft
zuschreiben. Beim Bildungserfolg, beruflichem Erfolg, Gesundheitserfolg sei eben jeder „seines Glückes Schmied“, unabhängig von dem ihm bei
Geburt zugewiesenen Sozioökonomischen Status, der in der Regel im Rahmen der Selektion sozial vererbt wird. Verhältnisprävention, in Form
struktureller Verbesserung der Lebenslage in Bezug auf Einkommen, Wohnen/Wohnumfeld, Gesundheitsbedingungen und -versorgung, Arbeits-
und Bildungsbedingungen der Klientel, würde den Abbau sozialer Ungleichheit und damit gesellschaftliche Veränderungen voraus setzen. Diese
„Interessenvertretung und politische Einflussnahme“, laut DBSH 2009 Aufgabe Sozialer Arbeit, tritt in der Praxis immer mehr in den Hintergrund.