Nutzungsarten
Inhalte von Werke dürfen im Rahmen der Lehre laut § 60a UrhG wie folgt genutzt werden:
Vervielfältigung: Inhalte dürfen sowohl in analoger als auch in digitaler Form kopiert werden. Wird z. B. eine Abbildung aus einer wissenschaftlichen Zeitschrift in eine Präsentation als Screenshot integriert, handelt es sich um eine Vervielfältigung. Die Quelle muss hierbei stets angegeben werden.
Verbreitung: In diesem Fall wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk bzw. eine Kopie von diesem, an andere Personen weitergegeben. Ein Beispiel dafür ist, wenn z. B. ein Kapitel aus einem Buch in einem campUAS-Kurs zur Verfügung gestellt wird. Es muss die 15%-Regelung eingehalten werden.
Öffentlich-zugänglich machen: Werke können z. B. online über das Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.