Urheberrechtlich geschützte Werke können sein: 

  • Schriftwerke (z. B. Lehrbücher, Monografien, Presseartikel, Reden, Reiseführer, Romane oder Gedichte) 
  • Multimediawerke (z. B. Webseiten) 
  • Filmwerke (z. B. Filme, Videoclips) 
  • Lichtbildwerke (Fotos)
  • Musikwerke (z. B. Musik, Tonaufnahmen)
  • Bildwerke (z. B. Zeichnungen, Gemälde)
  • Computerprogramme
  • Darstellungen wissenschaftlich technischer Art (z. B. Konstruktionszeichnungen, Stadtpläne, Skizzen, Tabellen) 

Nicht alle Werke sind urheberrechtlich geschützt. Bei der Kategorisierung kommt es maßgeblich darauf an, ob eine persönliche geistige Schöpfung vorliegt. Das bedeutet, dass ein Werk ausreichend individuell sein bzw. ein Mindestmaß an Originalität aufweisen muss. Häufig ist die "Grenze zur Schutzfähigkeit" (Kreutzer & Hirche 2017, 10) aber selbst für Rechtsexpert*innen schwer einzuschätzen, weshalb grundsätzlich immer davon ausgegangen werden sollte, dass fremde Werke urheberrechtlich geschützt sind. 


最后修改: 2024年06月5日 星期三 14:57