M5 nicht bestanden – was tun?

- Bestehen des Moduls: Alle drei Units (M5-1, M5-2, M5-3) müssen einzeln bestanden werden. Wird eine Unit nicht bestanden, gilt das gesamte Modul M5 als nicht bestanden.

- Wiederholung: Grundsätzlich muss das gesamte Modul wiederholt werden, auch wenn nur einzelne Units fehlen oder nicht bestanden wurden.

- Anerkennung bereits erbrachter Leistungen: Um eine vollständige Wiederholung zu vermeiden, können Sie beim Prüfungsausschuss des BaSa einen Antrag auf Anerkennung bereits absolvierter Aufgaben/Werkstücke stellen.

- Ansprechpartnerin: Nach Veröffentlichung der Bewertung in HIS wenden Sie sich an die Modulkoordinatorin Kirsten Huckenbeck: huckenbeck@fra-uas.de.

- Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Semester des Erst- bzw. Fehlversuchs (WiSe/SoSe mit Jahresangabe)

  • Erstsemestergruppe (ESG) beim Fehlversuch

  • Lehrperson in M5-2 beim Fehlversuch

  • Information, ob Sie zur Prüfung angemeldet waren oder zurückgetreten sind

- Wichtige Frist: Der Anerkennungsantrag muss vor Veranstaltungsbeginn des Semesters, in dem Sie M5 wiederholen möchten, gestellt werden.

- Portfolio bei Wiederholung: Dem neu einzureichenden Portfolio müssen der genehmigte Anerkennungsantrag sowie alle fehlenden bzw. neu absolvierten Prüfungsbestandteile beigefügt werden.

- Weitere Informationen: Hinweise zur Gestaltung des Portfolios finden Sie in der Handreichung Studienportfolio M5 sowie in den Informationen Ihrer Lehrenden in M5-2.




Zuletzt geändert: Montag, 19. Oktober 2026, 21:37