Liebe Eltern,
aufgrund der aktuellen Lage möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Sie Ihren Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen lassen können.
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Versorgung der gesamten Familie ausreicht. Der Kinderzuschlag beträgt seit dem 1. Juli 2022 bis zu 229 Euro monatlich je Kind (ab dem 1.1.2023 steigt er auf 250 Euro!). Er wird für jedes Kind einzeln berechnet, mit dem Kindergeld ausgezahlt und soll zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes decken. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält. Den Antrag können Sie bei der zuständigen Familienkasse stellen (auch online).
Weitere Informationen finden Sie hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kinderzuschlag
Durch gestiegene Betriebs- und Heizkosten gehören Sie möglicherweise zu den KiZ-Anspruchsberechtigten, obwohl Ihr Antrag schon einmal abgelehnt wurde. Auch Familien mit mittlerem Einkommen können Kinderzuschlag erhalten, wenn zum Beispiel die Wohnkosten besonders hoch sind oder viele Kinder im Haushalt leben. Daher empfehlen wir, den Anspruch auf jeden Fall prüfen zu lassen, besonders, wenn Sie in einer Region mit hohen Lebenshaltungskosten wohnen. Ihren Anspruch können Sie über den KiZ-Lotsen prüfen:
KiZ-Lotse: Anspruch auf Kinderzuschlag ermitteln | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)
Voraussetzungen für einen
Anspruch auf Kinderzuschlag:
- Das eigene Kind lebt im gemeinsamen Haushalt, ist unverheiratet und unter 25 Jahre alt
- Für das Kind wird Kindergeld bezogen
- Elternpaare verdienen mindestens 900 Euro brutto
- Alleinerziehende verdienen mindestens 600 Euro brutto
Wer den Kinderzuschlag erhält hat auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) und kann die Befreiung von Kita-Gebühren beantragen:
BMFSFJ - Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe