Dienstanweisung Corona -Virus

Dienstanweisung Corona -Virus

par Ilona Brändlin,
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Liebe Studierende der BioV,

anbei möchte ich Ihnen gerne die Neufassung „Dienstanweisung im Umgang mit dem Corona-Virus im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst“ vom 23. November 2022" von unserer Kanzlerin weiterleiten.

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) hat uns mit einer E-Mail vom 23. November 2022 die Neufassung der „Dienstanweisung im Umgang mit dem Corona-Virus im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst“ übermittelt. Diese kann unter www.frankfurt-university.de/pdf-DA-Corona-221123, abgerufen werden und gilt bis auf Weiteres für alle Beschäftigten des Landes Hessen.

Auch, wenn seit dem 23. November 2022 in Hessen keine Isolationspflicht mehr bei Infektion mit dem Coronavirus besteht, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Betreten der Hochschule im Falle einer Corona-Infektion nicht gestattet ist. Bitte betreten Sie die Hochschule erst wieder, wenn Sie nach der fünftägigen Quarantänezeit insgesamt zwei Tage symptomfrei sind.

Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske in den Gebäuden der Hochschule, wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.

Ich bitte Sie, sich an die Dienstanweisung zu halten!!

Viele Grüße
Ilona Brändlin