In der Preisangabenverordnung (PAngV) favorisiert der Gesetzgeber ein spezielles Zinsmodell mit jährlich-nachträglicher Zinsverrechnung und stetiger Zeit. K(t) = Ko*(1+X%)^t.
In den Aufgaben muss und wird immer genau angegeben werden, welches Zinsmodell verwendet werden soll.
Im linearen Modell findet keine Zinsverrechnung statt. Die aufgelaufenen Zinsansprüche werden also zu keinem Zeitpunkt dem Konto zinswirksam gutgeschrieben.
Bei entsprechenden Finanzprodukten erfolgt die Auszahlung der Zinsen separat gemäß dem in dem finanzprodukt festgelegten Vorgehnesweise,
meistens als Einmalzahlung am Ender der Lautzeit.
In den Aufgaben muss und wird immer genau angegeben werden, welches Zinsmodell verwendet werden soll.
Im linearen Modell findet keine Zinsverrechnung statt. Die aufgelaufenen Zinsansprüche werden also zu keinem Zeitpunkt dem Konto zinswirksam gutgeschrieben.
Bei entsprechenden Finanzprodukten erfolgt die Auszahlung der Zinsen separat gemäß dem in dem finanzprodukt festgelegten Vorgehnesweise,
meistens als Einmalzahlung am Ender der Lautzeit.