Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
auf mehrfachen Wunsch möchte ich nochmals klarstellen: Sie dürfen zur Klausur den Text des Strafgesetzbuches mitbringen. Markierungen innerhalb des Gesetzes (Unterstreichungen, farbige Hervorhebungen mit Textmarker) sind erlaubt; ebenso wie Post-its. Nicht erlaubt sind Kommentierungen des Gesetzes (erläuternde Worte, Querverweise).
Ich habe Ihnen ferner die Lösungshinweise zu den Fragen zur Wiederholung und Vertiefung 2 online gestellt. Es handelt sich dabei um die (geringfügig modifizierten) originalen Lösungshinweise für die Korrektur der Klausuren im Sommersemester 2023.
Für den Endspurt der Vorbereitung wünsche ich Ihnen weiterhin viel Erfolg!
Mit besten Grüßen
Caspar Behme