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Aktuelle Beschaffungshinweise
完成条件
Die nachfolgend dargestellten Regelungen gelten grundsätzlich bei Beschaffungen an der Frankfurt UAS:
Sofern es für den Beschaffungsbedarf eine entsprechende Rahmenvereinbarung gibt, so ist diese Rahmenvereinbarung in Anspruch zu nehmen. In diesen Fällen bedarf es keiner weiteren Maßnahmen.
Die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten. Dokumentationspflicht der Beschaffung durch die Bedarfsträger.
Mehr Informationen finden Sie hier. Gerne können Sie sich auch jederzeit an Frau Frenz oder Frau Seibert wenden.