Einführung in das deutsche Rechtssystem

2. Rechtsbereiche und Gesetze


Jeder Rechtsbereich und jedes Gesetzbuch lassen sich (zumindest dem Schwerpunkt nach) dem Zivilrecht, dem Verwaltungsrecht oder dem Strafrecht zuordnen.

Zum Zivilrecht gehören zum Beispiel das Bürgerliche Recht (Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) oder das Handelsrecht (Handelsgesetzbuch, HGB). Ferner ist das Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, UWG) zum Zivilrecht: Darin werden zum Beispiel Regeln für lautere ("faire") Werbung aufgestellt.

Zum Verwaltungsrecht gehören zum Beispiel das Gewerberecht, das Baurecht und das gesamte Steuerrecht.

Beim Strafrecht zentral ist das Strafgesetzbuch (StGB). Ferner sind auch in zahlreichen anderen Rechtsbereiche einzelne, bestimmte Verhaltensweisen als strafbar festgelegt, so kennt zum Beispiel das Urheberrechtsgesetz (Zivilrecht) einzelne Straftatbestände oder das Umweltrecht (Verwaltungsrecht) stuft bestimmtes Fehlverhalten als strafbar ein.