Einführung in das deutsche Rechtssystem

5. Wirkungen des EU-Rechts

Das EU-Recht beeinflusst mittlweile viele Bereiche unseres täglichen, vor allem wirtschaftlichen Lebens. Im Verhältnis zu seinen Mitgliedstaaten hat die EU in immer mehr Bereichen Kompetenzen erhalten und wahrgenommen. Ein Schwerpunkt liegt dabei in wirtschaftlichen Regulierungsbereichen - zentrales Anliegen der EU seit Gründung ist der Binnenmarkt.

Dieses Zusammenspiel der Zuständigkeiten können wir auch bei der Corona-Krise beobachten: Gesundheitspolitik und Katastrophenschutz ist bislang bei den Mitgliedstaaten verblieben, deshalb handeln hier vor allem die einzelnen Mitgliedstaaten. Bei der ausgelösten Wirtschaftskriste hingegen einschl. der gemeinsamen (Euro-)Geld- bzw. Währungspolitik wird die Europäische Union wesentlicher Akteur sein.


Meistens kommt EU-Recht in zwei Stufen zu uns: Zunächst verabschieden EU-Kommission und EU-Parlament eine verbindliche EU-Richtlinie. Die einzelnen Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, diese EU-Richtlinie in nationale Gesetze verbindlich umzusetzen. Ein Beispiel: Im Frühjahr 2019 hat die EU eine EU-Urheberrechtsrichtlinie (u.a. mit Pflichten für sog. Upload-Filter bei Internetplattformen) beschlossen. Deutsche Bundesregierung und Deutscher Bundestag müssen die Vorgaben aus dieser EU-Richtlinie nun in das deutsche Urheberrechtsgesetz und ggfs. in weitere deutsche Mediengesetze bis 2021 einfügen. Daran werden wir uns dann alle halten müssen.

Eine andere Möglichkeit für die EU zu handeln sind EU-Verordnungen. EU-Verordnungen gelten direkt - wie Gesetze - in der gesamten EU. Als aktuelles Beispiel kann hier die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) angeführt werden, die seit 25.05.2018 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen gilt.

--> mehr zum Zusammenwirken von Deutschland und der EU unter https://www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/40493/deutschland-in-der-eu


Zwischen nationalem Verfassungsrecht (bei uns Grundgesetz) und dem EU-Recht gibt es eine recht intensive Wechselwirkung. Seit 2009 gilt in der EU die EU-Grundrechtecharta, so dass mittlerweile auch auf der gemeinsamen EU-Ebene ein detailliertes, starkes, verbindliches EU-Verfassungsrecht besteht. Häufig sind die Bestimmungen unseres Grundgesetzes und der EU-Grundrechtecharta weithin übereinstimmend, gelegentlich sind aber auch abweichende Akzente zu erkennen.