
Schlüsselkompetenzen I - Pflichtmodul 
Teilprüfungsleistungen: 
1. Präsentation mit schriftlicher 
Ausarbeitung - Gewichtung 50% 
2. Hausarbeit - Gewichtung 50%
Lernergebnisse und 
Kompetenzen:
Die Studierenden sind in der Lage, Techniken der Selbstreflexion zu 
reproduzieren und im Transfer anzuwenden. Sie erkennen die 
Notwendigkeit von Selbststudium, eignen sich individuell passende 
Techniken der Selbstmotivation sowie weitere Arbeitstechniken 
selbstständig an, um ihre persönlichen Fähigkeiten zu erweitern und sich 
neues Wissen zu erarbeiten. 
Die Studierenden sind in der Lage, Daten zu evaluieren und zu 
interpretieren, den Begriff „Fake News“ zu definieren, „Fake News“ zu 
identifizieren, kritisch zu analysieren und wertebasierte 
Schlussfolgerungen zu treffen sowie für sich und ihre Umwelt 
Verantwortung zu übernehmen und achtsam zu agieren. 
Die Studierenden sind in der Lage, wissenschaftliche Texte insbesondere 
in der Form von Rechtsgutachten und juristischen Themenarbeiten zu 
verfassen. Sie können belastbare Quellen als solche identifizieren und 
haben ein Verständnis davon, mit welchen Textgattungen wann zu 
arbeiten ist. Sie sind in der Lage, fremde Texte sinnvoll zu verarbeiten und 
dies zu kennzeichnen sowie deren Quellen nach juristischen 
Üblichkeiten nachzuweisen. Sie sind imstande, die Möglichkeiten und 
Grenzen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz bei der Erstellung 
juristischer Themenarbeiten zu beurteilen.
- Dozent/in: Priscila Luz Barreiros