Über diesen Kurs
In der Lehre arbeiten Sie mit verschiedenen Inhalten, sei es mit Texten, Grafiken oder Videos von anderen Personen. In dieser LIY-Einheit wird auf die wichtigsten Aspekte des § 60a UrhG eingegangen, welcher die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken für Lehrzwecke, ohne vorab die Urheberin bzw. den Urheber um Erlaubnis zu fragen, regelt. Wir erläutern u. a. die wichtigsten Grundlagen zum § 60a UrhG sowie die verschiedenen Arten von Werken und was Sie bei der Verwendung von fremden Werken beachten sollten.